Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; DGUV Vorschrift 3, vormals BGV A3“, müssen elektrische Betriebsmittel in Unternehmen und Betrieben turnusmäßig geprüft werden. Ziel der Überprüfung ist, Mängel zu entlarven, die schleichend im normalen Betrieb entstehen und zu einer Gefährdung von Personen (Mitarbeiter, Kunden, etc.) und/oder zu Brandrisiken führen können.
Diese Vorschrift umfasst sowohl ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel als auch ortsfeste elektrische Anlagen. Im Grunde zählen zu einer DGUV Vorschrift 3 Prüfung sämtliche Geräte, die in einem Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung mit Netzspannung betrieben werden, von der Fertigungsstraße bis hin zur Kaffeemaschine. Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln handelt es sich um Geräte, die nicht fest an einem Platz verankert sind. Ortsfeste elektrische Anlagen sind beispielsweise Elektrohaupt- und Elektrounterverteilungen, Leuchten oder Heiz- und Lüftungsanlagen. Regelmäßig wird deren ordnungsgemäßer und sicherer Zustand einer Elektroprüfung unterzogen.
Ortsveränderliche Betriebsmittel und ortsfeste elektrische Anlagen sind regelmäßig zu prüfen, um diese in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu halten und unvorhersehbare Ausfälle zu verhindern.