Die Blitzschutzklasse kann auf Basis einer Risikobewertung nach DIN EN 62305-2 bestimmt werden. Diese dient der Gefährdungsbeurteilung von Blitzeinschlägen in Gebäuden und spiegelt die zu erwartenden Bedrohungen und Schäden wider. Relevant hierfür sind unter anderem die Nutzung des zu schützenden Objekts und die Umgebungsbedingungen. Darüber hinaus können bestimmte Vorschriften oder auch der Bauherr Blitzschutzklassen definieren. Dies hat Auswirkungen auf Umfang und Konstruktion. Mit steigendem Wirkungsgrad erhöht sich der Aufwand, der zum Errichten des Blitzschutzsystems erforderlich ist.
Blitzschutzklasse I
Rechenzentren, militärische Bereiche, Kernkraftwerke
Erforderlicher Wirkungsgrad: 98 %
Blitzschutzklasse II
Explosionsgefährdete Bereiche in Industrie und Chemie
Erforderlicher Wirkungsgrad: 95 %
Blitzschutzklasse III
Büros, Schulen, Verwaltungsgebäude, Hotels (> 60 Betten), Krankenhäuser,
Kirchen, Lager, Photovoltaik (> 10 kW), Versammlungsstätten (> 100 Personen)
Erforderlicher Wirkungsgrad: 88 %