Die Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlage muss laut DIN EN 62305-3 / VDE 0185-305-3 von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden und sollte alle ein bis vier Jahre erfolgen.
Der technische Zustand einer Blitzschutzanlage ist essenziell für Ihre Sicherheit. Regelmäßige Wiederholungsprüfungen sind die Voraussetzung für die dauernde Wirksamkeit eines Blitzschutzsystems. Folgend sind Empfehlungen für die Prüfintervalle unter durchschnittlichen Bedingungen aufgeführt. Bei behördlichen oder versicherungstechnischen Auflagen können anderweitige Fristen gelten.
Prüfintervalle Schutzklasse I & II
Sichtprüfung 1 Jahr
Umfassende Prüfung 2 Jahre
Umfassende Prüfung kritischer Systeme 1 Jahr
Prüfintervalle Schutzklasse III & IV
Sichtprüfung 2 Jahre
Umfassende Prüfung 4 Jahre
Umfassende Prüfung kritischer Systeme 1 Jahr
Die Blitzschutzsysteme werden abwechselnd in einer Sichtprüfung und einer umfassenden Prüfung – mit elektrischen Messungen –begutachtet. Bei explosionsgefährdeten Betriebsstätten verkürzen sich die Intervalle auf sechs bzw. zwölf Monate. Bei Veränderungen am Gebäude bedarf es einer Kontrolle.