Page 10 - RSI_Broschuere_Blitzschutz
P. 10

Blitzschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz



                 und Dachschutz – hier sind Sie richtig.




                 Als Betreiber sind Sie für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter

                 verantwortlich. RSI unterstützt Sie mit fachlichem Know-how und schützt

                 Sie und Ihre Mitarbeiter, Ihre Gebäude sowie Ihre elektrischen Anlagen.












                        Blitzschutz
                        Rundum sicher.

          BLITZSCHUTZ
                 Eine der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen rund um Ihr
                 Gebäude ist ein abgestimmtes Blitzschutzsystem. Dieses
                 schützt nicht nur Menschenleben, sondern auch Ihre
                 Gebäude, Maschinen, Anlagen und Daten.

                 Wir prüfen, planen und installieren Ihr komplettes Blitz-
                 schutzsystem - von Bürokomplexen, Industriegebäuden,
                 Hoch- und Wohnhäusern bis hin zu Krankenhäusern und         Arbeitsschutz
                 Pflegeheimen.                                                  Schutz der Mitarbeiter ist Chefsache.

                 Gerne übernehmen wir die Instandsetzung Ihrer vorhan- ARBEITSSCHUTZ
                 denen Blitzschutzanlage oder rüsten Ihr Gebäude auch   Die Schaffung und Erhaltung eines sicheren Arbeitsum-
                 nachträglich mit äußerem und innerem Blitzschutz aus.  felds bildet die Grundlage für einen effektiven Betriebsab-
                                                                   lauf. Als Arbeitgeber und als Anlagenbetreiber sind Sie
                 Nach den Blitzschutz-Normen DIN EN 62305-3 / VDE   nach der DGUV Vorschrift 3 der Unfallverhütungsvor-
                 0185-305-3 muss Ihr Blitzschutzsystem regelmäßig von   schriften verpflichtet, die ortsfesten elektrischen Anlagen
                 einer anerkannten Blitzschutz-Fachkraft vollständig   sowie die ortsveränderlichen elektrischen Geräte regel-
                 geprüft werden. Zu den Revisionsfristen beraten wir Sie   mäßig auf ihren ordnungsgemäßen und sicheren Zustand
                 gerne persönlich.                                 prüfen zu lassen.

                                                                   Die anerkannten Regeln der Technik, unter anderem die
                                                                   DIN-VDE-Normen, sind anzuwenden. Damit ist die
                                                                   Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 eine gesetzliche Pflicht
                                                                   des Arbeitgebers.

                                                                   Lassen Sie Ihre Anlagen und Geräte daher regelmäßig von
                                                                   unseren Fachkräften prüfen. So garantieren Sie Ihren
                                                                   Mitarbeitern eine einwandfreie Arbeitssicherheit bei
                                                                   elektrisch betriebenen Anlagen und Geräten.

                                                                   Unser Team aus bestens ausgebildeten Fachkräften
                                                                   verfügt über vielfältige langjährige Erfahrung aus
                                                                   überregionalen Großprojekten.
   5   6   7   8   9   10   11   12