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Rechtssicherheit für Betreiber gewerblich
genutzter Wohn- und Geschäftsimmobilien Bildquelle: iStockphoto
Wie Sie Ihrer Betreiberverantwortung nachkommen
Mit der Einführung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1. Juni 2015 ist festgelegt, dass gewerblich
genutzte elektrische Anlagen, also auch vermietete Wohn- und Geschäftsgebäude, nach Vorschrift 3 der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3) mindestens alle vier Jahre überprüft werden müssen.
Unsere Kombi-Prüfung elektrischer Potenzialausgleich sowie ortsfeste elektrische Anlagen basiert neben der
BetrSichV und den Unfallverhütungsvorschriften auch auf der gesetzlichen Vorschrift des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Zur Sicherheit Ihrer Mieter und Mitarbeiter wird auch der elektrische Potenzialausgleich als Teil der Elektroinstallation
nach DIN VDE 0100 alle vier Jahre geprüft.
Der elektrische Potenzialausgleich ist oft defekt, unvollständig oder überhaupt nicht vorhanden. Wird an Gas-, Wasser-,
Heizungs-, Lüftungs-, Klimainstallationen oder Aufzügen gearbeitet, sollte erneut geprüft werden.
Ihre entscheidenden Vorteile:
• Sie schützen Ihre Mitarbeiter und Mieter
• Sie kommen Ihrer Betreiberverantwortung sowie Prüfpflicht nach und minimieren so Ihr Haftungsrisiko
• Sie legen die Wartung einfach im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Ihre Mieter um
• Sie sparen Zeit durch weniger Reklamationen Ihrer Mieter bei Ausfall
• Sie erhalten eine rechtssichere Dokumentation der Prüfungen
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